Hausgemachtes – Katja und Markus bauen (ein Haus) mit der DM (Deutsche Massivhaus GmbH)

Ein Bautagebuch – wir bauen mit der DM (Deutsche Massivhaus GmbH)

Die Baugenehmigung ist da!

Heut kam es schwarz auf weiß mit der Post – es kann begonnen werden. Wir hatten das unsägliche Glück unseren Antrag über das Genehmigungs-Freistellungsverfahren einreichen zu können.  Entsprechend müssen wir uns nur nach Art. 64 Abs. 6 BayBO richten. Hier mal eine Kostprobe:

(6) Art. 63 Abs. 6, Art. 67 Abs. 4 Sätze 1 und 2, Art. 68, 72 Abs. 6 Sätze 1 und 3, Abs. 7, Art. 78 Abs.
1 und 2, Abs. 3 Satz 1 mit der Maßgabe, daß nur die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung anzuzeigen
ist, Abs. 6, Art. 79 Abs. 3 und Art. 81 bis 84 gelten entsprechend.

 ..uns schockt ja nichts mehr. Wir interpretieren mal „solang wir uns an den Bebauungsplan der Gemeinde halten passiert nix“. Weitere Infos zur Bayerischen Bauordnung bzw. dem Freistellungsverfahren gibts hier.

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